Klimaschutz 2023: Das Bundesverwaltungsgericht rasiert die Bundesregierung (und warum das niemanden überraschen sollte)

Eilmeldung aus Leipzig: Die Realität lässt sich nicht wegbeten. Auch nicht von der Bundesregierung.

Wer hätte das gedacht? (Spoiler: Jeder, der bis drei zählen kann). Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern in der Pressemitteilung Nr. 05/2026 den Deckel draufgemacht: Das Klimaschutzprogramm 2023 ist offiziell Stückwerk, Makulatur, eine Luftnummer.

Was ist passiert?

Erinnert ihr euch an 2023? Die Bundesregierung hat sich damals selbst auf die Schulter geklopft für ihr „Klimaschutzprogramm“. Man wollte die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 senken. Klingt super auf dem Papier, macht sich gut in der Tagesschau. Dumm nur, wenn man bei der Mathematik geschummelt hat.

Eine Umweltvereinigung hat geklagt – und recht bekommen. Schon das OVG hatte 2024 festgestellt: Leute, eure Prognosen sind für die Tonne. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Revision der Bundesregierung abgeschmettert.

Die nackten Fakten (10000% Wahrheit)

Hier ist die Liste des Grauens, warum das Programm rechtlich und faktisch Kernschrott ist:

  • Die 200-Millionen-Tonnen-Lücke: Das OVG hat festgestellt, dass im Plan einfach mal 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente fehlen, um das 2030-Ziel zu erreichen. Das ist kein Rundungsfehler. Das ist so, als würde man versuchen, einen Marathon zu laufen, aber nach 30 Kilometern behaupten, man sei im Ziel, weil man keine Lust mehr auf die restlichen 12 hat.
  • Fehlerhafte Prognosen: Die Bundesregierung hat sich die Wirkung ihrer Maßnahmen schöngearbeitet. Das Gericht sagt klipp und klar: Die Annahmen zur Minderungswirkung waren fehlerhaft.
  • Gestaltungsspielraum ist keine Ausrede: Die Regierung argumentiert ja gerne mit „Politik ist die Kunst des Möglichen“. Das BVerwG sagt: Schön für euch, aber das Gesetz (KSG) ist bindend. Wenn da ein Ziel steht, müsst ihr Maßnahmen liefern, die dieses Ziel auch wirklich erreichen. Nicht nur „vielleicht“ oder „wenn wir ganz fest dran glauben“.

Warum das jetzt knallt

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die aktuelle Klimapolitik unter Kanzler Merz und die Altlasten der Vorgängerregierung. Es bedeutet: Nachsitzen!

Die Beklagte (die Bundesrepublik) MUSS das Programm ergänzen. Und zwar nicht mit vagen Absichtserklärungen, sondern mit harten Maßnahmen, die die Lücke schließen. Und das Ganze „unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung“. Da die Emissionen in den letzten zwei Jahren nicht gerade auf magische Weise verdampft sind, wird das richtig teuer und politisch ungemütlich.

Fefe-Modus an: Erinnert ihr euch noch, wie sie das Klimaschutzgesetz entkernt haben, um die Sektorziele aufzuweichen? Tja, das Bundesverwaltungsgericht hat gerade daran erinnert, dass das Gesamtziel trotzdem steht. Man kann die Mathematik nicht durch Lobbyarbeit ersetzen. Wer hätte das gedacht!


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Was bedeutet das für uns?

Bereitet euch auf eine neue Welle an Regulierungen vor. Wenn die Regierung jetzt rechtlich gezwungen ist, die 200-Millionen-Tonnen-Lücke zu füllen, wird das nicht durch „Bitte-Bitte-Sagen“ passieren.

Hier wird jetzt mit dem großen Besteck operiert werden müssen.

Das Urteil zeigt: Die Gerichte sind aktuell die einzige Instanz, die die physikalische Realität gegen politisches Wunschdenken verteidigt.

Bleibt kritisch. Bleibt wütend. Lest die Originalquellen.

Quelle: Pressemitteilung BVerwG Nr. 05/2026 vom 29.01.2026.

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